Delegierbare und nicht delegierbare Auftraggeber-Aufgaben
Unter Projektsteuerung werden jene Leistungen verstanden, die durch den Auftraggeber selbst erbracht oder auch an Dritte delegiert werden können. Die Projektsteuerung nimmt eine beratende und koordinierende Funktion ein und steht als zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten zur Verfügung.
Neben der Projektsteuerung stellen die Auftraggeber selbst die Projektleitung, welche dann als Ansprechpartner für die Projektsteuerung und den einzelnen Leitungsebenen der Auftraggeberorganisation fungiert.
Werden wir mit der Projektsteuerung- und/ oder Leitung beauftragt, bringen wir auch unsere Erfahrungen als Generalplaner ein. Zum Beispiel beraten wir bei Gestaltungsfragen unter Abwägung der finanziellen und terminlichen Auswirkungen.
Architektur, Generalplanung, GeneralplanungPlus
Als planende Architekten gehört es zu unseren Aufgaben, die Vorstellungen unserer Auftraggeber kombiniert mit unseren Ideen „aufs Papier“ zu bringen. Dabei spielen je nach Gebäudenutzung viele unterschiedliche Faktoren eine zu beachtende Rolle. Neben den planungsrechtlichen Vorgaben gehört es zu unserem Selbstverständnis, dass Gestaltung und Wirtschaftlichkeit immer in einem gesunden Verhältnis zur Nutzung stehen müssen.
Übernehmen wir als Generalplaner einen Auftrag, gliedern wir alle erforderlichen Fachplanungen wie z.B. Technische Gebäudeausrüstung der Architektenleistung an. Unterschiedliche Planungsansätze werden im Team diskutiert und als Ergebnis samt zugehöriger Kosten unserem Auftraggeber vorgestellt.
Übernehmen wir zusätzlich zur Generalplanung auch Aufgaben, die der Auftraggeber selbst leisten sollte wie z.B. die Projektsteuerung, sprechen wir von GeneralplanungPlus
Teilleistungen der originären Architektenaufgaben
Dieses Leistungsbild gehört zu den originären Aufgaben des Architekten und wird i.d.R. auch durch diesen erbracht. In einzelnen Fällen gibt es jedoch eine Splittung in Planungs-und Managementleistungen. Zum Bau- und Projektmanagement zählen wir dann alle Leistungen, welche im Zuge der Vergabe und der Ausführung zu erbringen sind, z.B. Ausschreibung, Controlling, Bauleitung usw.
Vergabesicher durch das Verfahren
Wir begleiten öffentliche Auftraggeber in der Durchführung von Vergabeverfahren. Dabei beraten wir über die richtige Verfahrensart, bereiten sämtliche Unterlagen für die Veröffentlichung vor und führen neben der Auswertung der eingegangenen Anträge auch die Verhandlungsverfahren durch.
Jedes Verfahren beginnt mit der Auftragswertermittlung. Die dafür erforderlichen anrechenbaren Kosten der einzelnen Planer können bei Neubauten recht einfach über Kostenkennwerte €/m2 oder €/m3 usw. ermittelt werden. Bei Projekten Bauen im Bestand sieht die Sache allerdings nicht mehr so einfach aus. Die Grundlagen um belastbare Kostenaussage treffen zu können müssen erst geschaffen werden, z.B. siehe unsere Leistungen zu Bedarfsplanung.
Schlussendlich erhält unser Auftraggeber eine Verfahrensdokumentation.
Für Fälle, die ein besonderes Rechtsverständnis verlangen, greifen wir auf eine Rechtsanwaltskanzlei zurück, welche u. a. auf Vergaberecht spezialisiert ist.
Ein Planungsgebiet, viele unterschiedliche Lösungsansätze.
Im Austausch mit unseren Auftraggebern bereiten wir das gesamte Verfahren vor, erstellen und stimmen den Auslobungstext mit allen Beteiligten ab, führen die Vorprüfung durch und moderieren schlussendlich die Preisgerichtssitzung.
Zunehmend wird der Wettbewerb auch als Instrument für die Bürgerbeteiligung bei öffentlichen oder städtebaulichen Projekten verwendet. Wir übernehmen dann in einem mehrstufigen Verfahren neben dem Wettbewerbsmanagement auch die Aufgaben des Moderators.
Anforderungen unter einen Hut bekommen
Jeder, der für sich schon einmal gebaut hat weiß, dass nicht alle Wünsche realisierbar sind. Besonders schwierig wird es, wenn es mehrere unterschiedliche Anforderungen aus unterschiedlichen Nutzergruppen gibt, die unter einen Hut gebracht werden müssen.
Als Bedarfsplaner moderieren wir ein mehrstufiges Verfahren, indem wir gemeinsam mit unserem Auftraggeber – i.d.R. auch unter Teilnahme weiterer Wissensträger – Antworten auf gestellte Fragen erarbeiten. Als Ergebnisdokumentation stellen wir einen Bedarfsplan zusammen, der Aussagen zu Terminen, Kosten und Qualitäten beinhaltet und somit eine Basis für die Planungsfortführung nach HOAI bildet. So ein Bedarfsplan ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern dann auch, die Auftragswertermittlung durchzuführen, um das Vergabeverfahren zu strukturieren und zu starten.
Neben der praktischen Durchführung geben wir auch Impulsvorträge an der Architektenkammer NRW und Vorlesungen an der Bergischen Universität Wuppertal im Rahmen des berufsbegleitenden Masterstudienganges REM+CPM.
In der Variantenbetrachtung sind meist die Antworten zu finden
Machbarkeitsstudien geben konkrete Antworten auf spezielle Problemstellungen. Dazu muss das Problem zunächst analysiert und mögliche Lösungen aufgezeigt werden. In der Betrachtung der unterschiedlichen Varianten sind dann auch meist die Antworten zu finden, welche wir in Szenarien samt Aussagen zu Termin und Kosten darstellen.
Technical Due Diligence (TDD) Bericht und Maßnahmenkatalog
Was ein Gebäude wert ist, kann mit einem TDD Bericht samt Maßnahmenkatalog beantwortet werden. Dazu sichten wir alle zur Verfügung gestellten Unterlagen, führen Gebäudebegehungen zur Bewertung der Bausubstanz, Gebäudetechnik usw. mit unseren Fachplanern durch. Im Anschluss werden wirtschaftlich und technisch sinnvolle Maßnahmen aufgezeigt.
Raumgestaltung mit Einfluss auf unser Verhalten und Psyche
Räume und deren Gestaltung haben Einfluss auf unser Verhalten und unsere Psyche. Daher bedarf es in der Planung einer intensiven Auseinandersetzung mit der Aufgabe und der gewünschten Wirkung.
Mithilfe modernster Visualisierungstechniken geben wir Ihnen einen realitätsnahen Eindruck von dem entworfenen Raum, bevor die tatsächlichen Arbeiten beginnen.