Delegierbare und nicht delegierbare Auftraggeber-Aufgaben

Unter Projektsteuerung werden jene Leistungen verstanden, die durch den Auftraggeber selbst erbracht oder auch an Dritte delegiert werden können. Die Projektsteuerung nimmt eine beratende und koordinierende Funktion ein und steht als zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten zur Verfügung.

Neben der Projektsteuerung stellen die Auftraggeber selbst die Projektleitung, welche dann als Ansprechpartner für die Projektsteuerung und den einzelnen Leitungsebenen der Auftraggeberorganisation fungiert.

Werden wir mit der Projektsteuerung- und/ oder Leitung beauftragt, bringen wir auch unsere Erfahrungen als Generalplaner ein. Zum Beispiel beraten wir bei Gestaltungsfragen unter Abwägung der finanziellen und terminlichen Auswirkungen.

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